Unsere Nutzungsbedingungen

Dieser Waldseilgarten ist ein Hochseilgarten, in dem neben den Erwachsenen auch Kinder und Jugendliche auf Ihre Kosten kommen. Unser Sicherungssystem – Coudou Pro - ist auf dem neuesten Sicherungsstandard. Ein unbeabsichtigtes Aushängen in den Parcours ist damit nicht mehr möglich. Unser Klettergarten entspricht damit der höchsten Sicherheitsstufe gemäß Kletterwald-Norm. Jedoch liegt es in Ihren Händen, dieses Sicherungssystem auch richtig zu benutzen. Darum ist es außerordentlich wichtig, dass Sie an der Sicherheitseinweisung teilnehmen und konzentriert und verantwortungsvoll mit sich und den Sicherungen umgehen. Andernfalls können schwere Verletzungen die Folge sein. Bitte schützen Sie sich und beachten Sie all unsere Sicherheitshinweise, Hinweisschilder, Traineranweisungen und die nachfolgenden Benutzerregeln. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte umgehend an einen unserer Trainer und fragen ausschließlich ihn um Rat. Die Benutzung der Anlage erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr!

§ 1 Nutzung

  1. a) Jeder Teilnehmer muss diese Nutzungsbedingungen vor Betreten des Kletterwaldes durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei Kindern und Jugendlichen müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen.

    b) Die Sorgeberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.

    Die Benutzung des Waldseilgartens Wallenhausen ist mit Risiken verbunden. Den Weisungen der Park-Mitarbeiter ist daher unbedingt Folge zu leisten. Eine falsche Handhabung der Sicherungstechnik kann schwere Verletzungen oder den Tod zur Folge haben. Die Nutzung darf nur erfolgen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen (gesunde körperliche und psychische Verfassung, die beim Begehen weder eine Gefahr für sich noch für andere darstellt) und das Mindestalter von 8 Jahren gegeben ist. Bei Kindern unter 8 Jahren entscheiden die mitkletternden Eltern auf eigene Haftung, ob das Kind zusammen mit den Eltern die Parcours meistern kann. Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen in den Parcours sein (max. 2 Kinder pro Erwachsener). Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Schulklassen. Jugendliche von 12 – 17 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Epilepsie leiden, dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, sind nicht berechtigt, den Kletterwald zu begehen. Schwangeren, Bandscheibengeschädigten, sowie frisch operierten, wird vom Besuch des Waldseilgartens abgeraten.

  2. Die Nutzung beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach der Sicherheitseinweisung. Die Veranstaltung findet bei jeder Wetterlage statt, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Die Entscheidung hierüber treffen die Mitarbeiter des WALDSEILGARTEN WALLENHAUSEN.

  3. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor Begehen des Kletterwaldes teilnehmen. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Veranstalters können die betreffenden Personen vom Waldseilgarten ausgeschlossen werden. Ein Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Veranstalter in diesem Falle nicht.

  4. Kinder im Bambiniwald müssen von einem sorgeberechtigten Begleiter unmittelbar am Boden begleitet werden, der für die korrekte Handhabung der Sicherungstechnik verantwortlich ist.

  5. Jeder Besucher bekommt vor Begehen des Kletterwaldes die Ausrüstung angelegt. Dies erfolgt ausschließlich durch unser Personal. Ein eigenmächtiges Öffnen, Ablegen oder Ändern der Ausrüstung ist strengstens untersagt! Nach der Einweisung sind Sie selbst für die Sicherungen verantwortlich und durchlaufen die Anlage auf eigene Gefahr. Das Sicherungsseil ist in jedem Parcours so einzuführen, wie dies in der Sicherheitseinweisung vom Trainer vorgezeigt wurde. Die Seilabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten. Bei Unsicherheiten ist unverzüglich das Trainerpersonal um Rat zu fragen!

  6. Alle Nutzer haben sich strikt an die Anweisungen der Mitarbeiter zu halten und diese zu befolgen. Sollten trotz einmaliger Ermahnung die Anweisungen nicht eingehalten werden, sind die Mitarbeiter berechtigt den Nutzer sofort des Waldseilgartens zu verweisen. Ein Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Veranstalter in diesem Falle nicht.

§ 2 Sicherheitsstandards und Haftung

  1. Der Waldseilgarten Wallenhausen wird vor jeder Benutzung von den Mitarbeitern auf ihre Sicherheit geprüft. Die Mitarbeiter weisen die Nutzer in die Sicherheitsbestimmungen ein. Jeder Klettergast ist für die richtige Nutzung des Sicherungssystems selbst verantwortlich. Bei Unsicherheiten ist umgehend das Trainerpersonal um Rat zu fragen!

  2. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung durch den Nutzer wird die Haftung ausgeschlossen.

  3. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder der Ausrüstung entstehen.

  4. Jegliche Gegenstände (z. B. Schmuck, Kamera, Mobiltelefon, Getränkeflaschen, etc.), die eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellen können, dürfen beim Begehen nicht mitgeführt werden. Schals bzw. Halstücher müssen abgenommen werden und lange Haare sollten zusammengebunden werden. Für abgegebene Gegenstände und Garderobe können wir keine Haftung übernehmen.

  5. Rauchen ist nur auf der großen Plattform am Kiosk erlaubt.

  6. Hunde sind auf dem gesamten Gelände des Waldseilgartens an der Leine zu führen.

§ 3 Nutzungsentgelt

  1. Das Nutzungsentgelt ist vor der Nutzung zu entrichten.

  2. Möglicherweise auftretende Wartezeiten nach Beginn der Nutzung (z.B. Plattform besetzt, Übung besetzt etc.) sind unbeachtlich und führen zu keiner Minderung des Nutzungsentgelts. Bei Abbruch aus sicherheitstechnischen Gründen wie z.B. Gewitter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts.

  3. Die ausgeliehene Ausrüstung muss pfleglich behandelt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, und darf während der Begehung des Waldseilgartens nicht abgelegt werden. Das Gelände darf mit der Sicherheitsausrüstung nicht verlassen werden. Die Ausrüstung muss unverzüglich nach der abgelaufenen Mietzeit wieder zurückgegeben werden. Nach dieser Zeit, muss ein Aufpreis EUR 5,- je angefangene halbe Stunde nachgezahlt werden.

§ 4 Fotos und Videos

Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung, dass die durch die Waldseilgarten Wallenhausen GmbH aufgenommenen Fotos und Videos, auf denen er erkennbar ist, auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen, sofern er nicht unmittelbar nach Fertigung der Aufnahmen einer solchen Verwendung ausdrücklich widerspricht.

Daneben gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.